Elternmitarbeit

Die enge Zusammenarbeit und der Kontakt zwischen Erziehungsberechtigten, pädagogisch tätigen Kräften und dem Träger ist für uns die Voraussetzung für eine gute pädagogische Arbeit. Auf ihre Mitarbeit und Mitverantwortung sind wir angewiesen.

Die Elternmitwirkung in der Elternversammlung, dem Elternbeirat und dem Rat der Tageseinrichtung hat insbesondere das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Ihnen, uns und unserem pädagogischen Personal zu beleben.

Über diese Mitarbeit in den gewählten Gremien hinaus sind Sie eingeladen, sich am Leben in unserer Einrichtung aktiv zu beteiligen. In einem so verstandenen Miteinander kann unsere gemeinsame Erziehungsaufgabe zum Wohl der Kinder gelingen.

Elternversammlung

Die Erziehungsberechtigten der in der Einrichtung betreuten Kinder bilden die Elternversammlung. In der Elternversammlung informiert der Träger über personelle Veränderungen und pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten sowie die angebotenen Öffnungs- und Betreuungszeiten.

Die Elternversammlung wählt auf ihrer ersten Sitzung den Elternbeirat für das aktuelle Kindergartenjahr.

Die Elternversammlung tagt mindestens einmal im Kindergartenjahr.

Elternbeirat

Der Elternbeirat besteht aus mindestens zwei gewählten Mitgliedern. Er tritt mindestens dreimal jährlich zusammen.

Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.

Die Mitgliedschaft im Elternbeirat endet mit der Wahl des neuen Elternbeirates oder wenn das Kind des Erziehungsberechtigten die Einrichtung nicht mehr besucht.

Rat der Kindertageseinrichtung

Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht zu je einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.

Die Mitglieder des Rates der Kindertageseinrichtung arbeiten im allseitigen Bemühen um die Verwirklichung der Aufgaben der Einrichtung.

Der Rat der Tageseinrichtung hat insbesondere die Aufgabe, die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten, die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung zu beraten und Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren.